AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
der GVA Transit GmbH – Parking Area Weeze
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Standort:
GVA Transit GmbH
Parking Area Weeze
Flughafenring 8a
47652 Weeze​
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die vertraglichen Beziehungen zwischen der GVA Transit GmbH und ihren Kunden im Rahmen der Nutzung von Stellplätzen auf dem Betriebsgelände in Weeze. Es gelten unterschiedliche Bedingungen für gewerbliche Flottenkunden (B2B) und Privatkunden (B2C), die über Vermittlungsplattformen wie Parkos buchen.
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A. AGB für B2B-Flottenkunden
1. Geltungsbereich
Diese Bedingungen gelten für alle Verträge zwischen GVA Transit GmbH und gewerblichen Kunden, die regelmäßig Fahrzeuge auf dem Gelände der Parking Area Weeze abstellen.
2. Vertragsgegenstand
Gegenstand des Vertrags ist die entgeltliche Nutzung von Stellplätzen sowie ergänzende Leistungen wie Starthilfe, Aufladung von Elektrofahrzeugen und Schlüsselaufbewahrung.
3. Vertragsabschluss
Der Vertrag kommt durch eine schriftliche Vereinbarung zustande. Einzelne Parkvorgänge werden dokumentiert und entsprechend abgerechnet.
4. Leistungen und Ablauf
Das Gelände ist umzäunt und videoüberwacht. Fahrzeuge werden ausschließlich durch Mitarbeitende der GVA entgegengenommen und auf zugewiesenen Stellplätzen geparkt. Die Übergabe erfolgt mit Sichtkontrolle, auf Wunsch mit Protokoll.
5. Abrechnung und Zahlung
Die Abrechnung erfolgt wöchentlich nach Anzahl der Fahrzeuge und tatsächlichen Parktagen. Rechnungen sind innerhalb von fünf Werktagen zu zahlen.
6. Haftung und Versicherung
Das Gelände ist durch eine Betriebshaftpflichtversicherung abgesichert. GVA haftet nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Schäden durch höhere Gewalt oder Dritte sind ausgeschlossen.
7. Zugang und Sicherheit
Zugang zum Gelände ist ausschließlich Mitarbeitenden der GVA vorbehalten. Es gelten folgende Regeln: Rauchverbot, Schrittgeschwindigkeit, kein Zutritt zu fremden Fahrzeugen, Anweisungen des Personals sind zu befolgen.
8. Datenschutz
Zum Zweck der Zuordnung werden Kennzeichen und Fahrerdaten dokumentiert. Die Verarbeitung erfolgt DSGVO-konform.
9. Vertragsdauer und Kündigung
Der Vertrag kann jederzeit schriftlich beendet werden, vorausgesetzt es werden keine weiteren Fahrzeuge mehr angeliefert.
10. Gerichtsstand
Es gilt deutsches Recht. Gerichtsstand ist Düren, sofern der Kunde Kaufmann ist.
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B. AGB für Privatkunden (B2C) – Buchung über Parkos
1. Vertragsschluss
Der Vertrag kommt direkt zwischen dem Kunden und der GVA Transit GmbH mit Abschluss der Buchung auf Parkos zustande.
2. Leistungen
Im Buchungspreis enthalten sind das gesicherte Parken sowie je nach Auswahl der Shuttle-Service oder der Valet-Service.
3. Stornierung / Umbuchung
Es gelten die Stornierungs- und Umbuchungsregelungen von Parkos. Bitte beachten Sie die Bedingungen auf der Buchungsplattform.
4. Fahrzeugübergabe und Sicherheit
Beim Valet-Service erfolgt die Übergabe direkt am Terminal mit Sichtkontrolle. Beim Shuttle-Service ist vor Ankunft eine telefonische Anmeldung erforderlich. Nach Rückflug meldet sich der Kunde telefonisch zur Abholung. Das Gelände ist videoüberwacht und versichert.
5. Haftung
Die GVA Transit GmbH haftet bei Schäden nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Versicherungsschutz und Überwachung sind gewährleistet.
6. Verspätung / Rückflugänderung
Bei Änderungen des Reiseplans gelten ausschließlich die Bedingungen von Parkos.
7. Datenschutz
Die Kunden- und Buchungsdaten werden über Parkos verarbeitet. GVA speichert lediglich die Daten, die zur Abwicklung des Parkvorgangs erforderlich sind (z. B. Name, Kennzeichen, Ankunftszeit).
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